Kontoführungsgebühren für Rentner: Keine generelle Befreiung

Senioren profitieren in Deutschland vielerorts von Vergünstigungen – sei es im Theater, in der Stadtbibliothek oder im öffentlichen Nahverkehr. Doch beim Girokonto gelten für Rentner dieselben Regeln wie für andere Kunden: Eine automatische Befreiung von Kontoführungsgebühren gibt es nicht.

Spezielle Angebote richten sich hauptsächlich an Schüler und Studierende, deren Konten oft günstiger oder komplett kostenlos sind. Dennoch müssen Rentner nicht hilflos den Gebühren ausgeliefert sein. Zahlreiche Banken bieten gebührenfreie Girokonten, sofern ein bestimmter monatlicher Mindestbetrag eingeht.

Wann Rentner von kostenlosen Girokonten profitieren

Wer eine ausreichend hohe Rente bezieht oder regelmäßig zusätzliche Einnahmen hat, kann bei einigen Instituten kontoführungsgebührenfrei bleiben.

Der geforderte monatliche Mindestbetrag liegt häufig bei mindestens 700 Euro. Direktbanken wie Consorsbank, DKB, ING und Comdirect bieten solche Konditionen regelmäßig an.

Wichtig zu beachten: Auch bei kostenlosen Konten können Gebühren für Girocards, Papierüberweisungen oder Sonderleistungen anfallen. Direktbanken, die ausschließlich online agieren, sind häufig kostengünstiger als Filialbanken wie Sparkassen oder Volksbanken.

Kontoführungsgebühren steuerlich absetzen

Rentner, die sich für ein kostenpflichtiges Konto entscheiden – zum Beispiel wegen der persönlichen Beratung in einer Filiale – können einen Teil der Gebühren über die Steuererklärung zurückholen. Das Finanzamt gewährt eine Pauschale von 16 Euro pro Jahr, die in der Anlage R bei den Werbungskosten eingetragen wird.

Um das passende Girokonto zu finden, lohnt sich ein Vergleich über Online-Portale wie Verivox oder Check24. Durch Filter wie „Kostenfreies Girokonto“ oder „0€ ohne Bedingungen“ lassen sich alle geeigneten Angebote anzeigen, die den eigenen monatlichen Geldeingang berücksichtigen.

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