Amazon in Deutschland erhält Rekordstrafe von 59 Millionen Euro
Berlin – Das Bundeskartellamt hat heute, am Donnerstag, gegen Amazon eine Geldstrafe von rund 59 Millionen Euro (69,6 Millionen US-Dollar) verhängt. Grund sind illegale Preisvorgaben gegenüber Drittanbietern auf der Plattform Marketplace, die gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.
Erste finanzielle Maßnahme gegen Amazon in Deutschland
Dies ist das erste finanzielle Vorgehen des Amtes gegen Amazon, das etwa 60 % des Online-Einzelhandels in Deutschland kontrolliert. Das Unternehmen kündigte bereits an, gegen die Entscheidung rechtlich vorzugehen, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Das Bundeskartellamt hatte zuvor bereits US-Technologieunternehmen angewiesen, ihre Marktpraktiken zu ändern, um die Wettbewerbsbedingungen zu wahren und Verbraucher zu schützen. Mit dem jüngsten Beschluss verschärft die Behörde ihre Maßnahmen gegen Preismanipulationen.
Marktplatz: Wettbewerb oder Kontrollinstrument?
Amazon verkauft nicht nur eigene Produkte, sondern ermöglicht auch Drittanbietern, ihre Waren über die Marketplace-Plattform zu vertreiben. Diese Plattform generiert rund 60 % der Amazon-Umsätze in Deutschland.
Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, erklärte: „Amazon konkurriert direkt mit anderen Verkäufern auf seiner Plattform. Eine Beeinflussung der Preise durch Vorgaben oder Preisobergrenzen ist grundsätzlich unzulässig, da sie den Wettbewerb verzerrt.“
Die Behörde warnt, dass sonst Amazon seine Marktmacht als Wettbewerbsinstrument gegen den deutschen E-Commerce-Markt einsetzen könnte, wodurch andere Händler und Verbraucher benachteiligt würden.
Ausblick
Amazon plant, das Urteil anzufechten, während das Bundeskartellamt seine Überwachung von Online-Marktplätzen in Deutschland weiter intensiviert. Verbraucher und Händler müssen sich auf weitere rechtliche Maßnahmen einstellen, um faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern.



