Silvester zwischen Tradition und Eskalation

Das Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht gehört für viele Menschen in Deutschland
untrennbar zum Jahreswechsel.
Doch die Bilanz der Nacht 2024/2025 wirft erneut ernste Fragen auf:
Mindestens fünf Todesopfer, zahlreiche Verletzte und massive Sachschäden
haben die Debatte über ein mögliches bundesweites Böllerverbot neu entfacht.

Tote, Verletzte und zerstörte Wohnungen

In mehreren deutschen Städten kam es zu schweren Unfällen durch Feuerwerkskörper.
Allein in Berlin wurden rund 40 Wohnungen nach Bränden als unbewohnbar eingestuft.
Feuerwehren meldeten tausende Einsätze, während die Polizei bundesweit
rund 400 Tatverdächtige festnahm.

Die Eskalation führte zur Einreichung einer Petition,
die ein vollständiges Verbot privater Feuerwerke fordert
– mit hunderttausenden Unterstützern.

Politische Debatte: Verbot ja oder nein?

Der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt ließ prüfen,
ob die bestehenden Regelungen verschärft werden sollen.
Ein vollständiges Verbot lehnt die Bundesregierung bislang jedoch ab
und verweist auf kommunale Handlungsspielräume.

Kommunen setzen eigene Regeln

Städte und Gemeinden können eigenständig Böllerverbotszonen einrichten.
So gelten in Köln und Stuttgart Einschränkungen in der Innenstadt,
während in Bremen der Bereich rund um das Rathaus tabu ist.

Was ist an Silvester erlaubt?

Grundsätzlich dürfen volljährige Personen in Deutschland
am 31. Dezember und 1. Januar Feuerwerk zünden.
Erlaubt sind Produkte der Kategorien F1 und F2,
darunter Raketen, Batterien und klassische Knallkörper.

Der Verkauf beginnt regulär am 29. Dezember.
Zugelassene Feuerwerkskörper tragen ein CE-Kennzeichen
sowie eine offizielle Prüfnummer.

Sicherheitshinweise der Behörden

  • Feuerwerk nur auf ebenem Untergrund zünden
  • Eimer mit Wasser oder Feuerlöscher bereithalten
  • Abstand zu Menschen und Gebäuden einhalten

Was ist strikt verboten?

Untersagt ist das Abbrennen von Feuerwerk
im Umkreis von 100 Metern um
Krankenhäuser, Pflegeheime, Kirchen und brandgefährdete Gebäude.

Besonders gefährlich sind nicht zugelassene Feuerwerkskörper,
die häufig online verkauft werden.
Diese Produkte unterliegen keiner EU-Prüfung
und bergen ein erhebliches Verletzungsrisiko.

Professionelle Feuerwerke nur mit Genehmigung

Großfeuerwerke – etwa am Brandenburger Tor
dürfen ausschließlich von zertifizierten Pyrotechnikern
durchgeführt werden.
Voraussetzung ist eine genehmigte Sicherheits- und Einsatzplanung.

Strafen und rechtliche Konsequenzen

Verstöße gegen das Sprengstoffrecht gelten als Ordnungswidrigkeit
und können mit hohen Geldbußen geahndet werden.
Wer durch Feuerwerk Personen verletzt,
macht sich unter Umständen wegen schwerer Körperverletzung strafbar –
bis hin zu Freiheitsstrafen.

So schützen Sie sich und Ihr Zuhause

Experten raten, vor Mitternacht
alle Fenster, Dachluken und Balkontüren zu schließen
und brennbare Gegenstände von Balkonen zu entfernen.
So lassen sich viele Schäden bereits im Vorfeld vermeiden.

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