Berlin treibt Sozialreform voran: Kabinett entscheidet über neues Leistungssystem

Die Bundesregierung steht vor einer weitreichenden Weichenstellung in der Sozialpolitik. Nach Angaben von
Torsten Frei, Chef des Bundeskanzleramts, soll das geplante Reformpaket zur Neuausrichtung des bisherigen
„Bürgergeldes“ bereits am kommenden Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet werden.

In einem Interview mit der „Bild am Sonntag“ erklärte der CDU-Politiker, dass die praktische Umsetzung der Reform
voraussichtlich zur Jahresmitte 2026 beginnen werde. Der Zeitplan sei notwendig, da tiefgreifende organisatorische
und technische Anpassungen erforderlich seien. „Alle vorgesehenen Änderungen greifen in bestehende Abläufe ein und
müssen sorgfältig vorbereitet werden“, so Frei.

Koalitionsinterne Hürden – Merz setzt auf Entscheidung

Zwar hatte es im Vorfeld Widerstand aus dem Bundeswirtschafts- sowie dem Bundesinnenministerium gegeben, doch
Bundeskanzler Friedrich Merz stellte nach der jüngsten Sitzung des Koalitionsausschusses klar, dass die Reform
am Mittwoch auf die Tagesordnung des Kabinetts gesetzt wird.

Die derzeitige Regierungskoalition setzt sich aus der Union (CDU und CSU) sowie der
SPD zusammen – ein Bündnis, das sich beim Thema Sozialleistungen zunehmend unter Handlungsdruck sieht.

Abschied vom Begriff „Bürgergeld“

Ein zentraler Punkt der Reform ist auch die symbolische Neuausrichtung: Der Begriff
„Bürgergeld“ soll vollständig abgeschafft werden. Frei betonte, das langfristige Ziel bestehe darin, die Zahl der
Leistungsbezieher deutlich zu senken. Künftig sollen deutlich weniger als 5,5 Millionen Menschen auf staatliche
Grundsicherung angewiesen sein.

Mehr Pflichten, strengere Sanktionen

Das neue Grundsicherungssystem verfolgt einen klaren Ansatz:
Rückführung in den Arbeitsmarkt statt dauerhafter Abhängigkeit. Vorgesehen sind strengere Sanktionen bei
Regelverstößen sowie eine stärkere Betonung von Mitwirkungspflichten.

Gleichzeitig plant die Bundesregierung, wesentliche Elemente der Bürgergeld-Reform aus dem Jahr 2023
zurückzunehmen. Rechte und Pflichten sollen wieder enger miteinander verknüpft und verbindlicher gestaltet werden.

Parlamentarische Zustimmung noch erforderlich

Bevor die Reform in Kraft treten kann, muss sie sowohl vom Bundestag als auch vom
Bundesrat gebilligt werden. Erst danach kann der Umbau der sozialen Sicherungssysteme offiziell beginnen.

Die geplante Neuausrichtung markiert einen tiefen Einschnitt in die deutsche Sozialpolitik – und dürfte die politische
Debatte über Arbeit, Verantwortung und staatliche Unterstützung in den kommenden Monaten weiter verschärfen.

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