Braunschweig: Lebenslange Haft nach grausamem Brandmord

In Braunschweig wurde ein 51-jähriger Mann aus Goslar vom Landgericht wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Er soll seine schlafende Ehefrau im Mai 2025 mit einem Brandbeschleuniger übergossen und angezündet haben. Das Opfer starb an schweren Brandverletzungen, nachdem etwa 90 bis 100 Prozent ihrer Körperoberfläche verbrannt waren.

Schockierende Tat

Nach den Ermittlungen der Strafkammer handelte der Angeklagte besonders heimtückisch und grausam. Die Frau befand sich in ihrem Schlafzimmer, als der Mann ein mutmaßliches Gemisch aus Benzin und flüssigem Grillanzünder auf sie kippte und entzündete. In Panik stürzte sie durch das Fenster auf die Rasenfläche, wodurch sie sich zusätzlich mehrere Frakturen zuzog. Trotz sofortiger Krankenhausbehandlung erlag sie ihren Verletzungen.

Gericht bestätigt besondere Schwere der Schuld

Die Kammer stellte bei der Urteilsverkündung die Mordmerkmale Heimtücke, Grausamkeit und gemeingefährliche Mittel fest. Das Opfer war schutzlos und konnte sich nicht gegen die Feuerattacke wehren. Durch das Feuer setzte der Täter nicht nur das Leben seiner Frau, sondern auch das seiner Kinder aufs Spiel.

Keine eindeutige Motivermittlung

Ein klares Motiv konnte während des Prozesses nicht festgestellt werden. Die Staatsanwaltschaft hatte zu Beginn angegeben, der Angeklagte habe sich betrogen gefühlt. Das Gericht erkannte daher das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe nicht. Dennoch stützte sich die Verurteilung stark auf die Zeugenaussagen des ältesten Sohnes, der die Tat mit anschaulichen Details schilderte.

Handlungen nach der Tat

Nach der Brandlegung kümmerte sich der Vater noch darum, dass die drei Söhne und die behinderte Tochter rechtzeitig aus dem Haus gelangten. Der älteste Sohn ergriff das Feuer an der Mutter, um es zu löschen. Der Angeklagte wurde am Tatort festgenommen und in Untersuchungshaft genommen.

Strafmaß und Ausblick

Das Gericht verhängte lebenslange Haft. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist theoretisch möglich, praktisch aber kaum wahrscheinlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; eine Revision ist zulässig.

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