Hamburg: Elf Jahre Haft nach tödlicher Messerattacke im Einkaufszentrum

Hamburg – Nach einer tödlichen Messerattacke in einem stark frequentierten Einkaufszentrum hat das Landgericht Hamburg einen 26-jährigen Angeklagten zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seinen früheren Freund aus Eifersucht und verletztem Ehrgefühl getötet hat.

Die Tat ereignete sich am 26. Juni des vergangenen Jahres im Phoenix-Center im Stadtteil Harburg. Der Angeklagte, ein syrischer Staatsangehöriger, habe den Tatablauf gestanden, wie eine Sprecherin des Gerichts erklärte.

Messerattacke vor zahlreichen Zeugen

Nach den Feststellungen der Strafkammer suchte der Täter sein späteres Opfer am späten Nachmittag an dessen Arbeitsplatz in einem Imbissgeschäft auf. Nach einem Streit zog er ein mitgebrachtes Messer mit einer neun Zentimeter langen Klinge und stach mehrfach auf den gleichaltrigen Mann ein.

Das Opfer versuchte noch zu fliehen, brach jedoch schwer verletzt zusammen. Die Attacke ereignete sich vor den Augen zahlreicher Kunden, darunter auch Familien mit Kindern. Der Mann erlitt lebensgefährliche Verletzungen im Brust- und Bauchbereich und starb wenig später auf dem Weg ins Krankenhaus.

Täter von Passanten festgehalten

Unmittelbar nach der Tat wurde der Angreifer von mehreren Zeugen überwältigt und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten. Seitdem befindet sich der Mann in Untersuchungshaft.

Ein psychologischer Sachverständiger attestierte dem Angeklagten eine Borderline-Persönlichkeitsstörung sowie eine Drogenabhängigkeit. Dennoch sah das Gericht ihn als voll schuldfähig an.

Eifersucht und Wahnvorstellungen als Tatmotiv

Nach Überzeugung der Richter ging der Angeklagte davon aus, dass sein ehemaliger Freund eine Beziehung mit seiner Ehefrau gehabt habe. Zudem glaubte er, seine Kinder seien nicht von ihm. Diese Vorstellungen hätten sich zu einer massiven Eifersucht und Wut gesteigert.

Die beiden Männer hatten sich bereits 2015 in einer Unterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kennengelernt und galten lange als enge Freunde. Später kam es jedoch zu Spannungen, auch wegen der Aggressivität und Suchtproblematik des Angeklagten.

Annäherungsverbot kurz vor der Tat

Einen Tag vor dem tödlichen Angriff hatte das spätere Opfer ein Annäherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz erwirkt. Dieses habe den Angeklagten zusätzlich aufgebracht, so das Gericht.

Trotz seiner Erkrankung erklärte die Kammer, ohne die psychische Beeinträchtigung wäre eine Verurteilung wegen Mordes und damit eine lebenslange Freiheitsstrafe in Betracht gekommen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte zeigte Reue und entschuldigte sich beim Bruder des Opfers. Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre Haft gefordert, während die Verteidigung auf eine geringere Strafe plädierte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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