Rentenantrag 2026: Hochrechnung richtig nutzen

Wer in den Ruhestand treten möchte, sollte den Rentenantrag frühzeitig stellen, idealerweise drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn. Die Rente beginnt nicht automatisch, wenn das Alterslimit erreicht ist. Im Antrag stellt die Rentenversicherung auch die Frage: Soll das Arbeitsentgelt der letzten Monate hochgerechnet werden?

Wozu dient die Hochrechnung?

Da die genauen Entgeltdaten der letzten Monate oft noch nicht vorliegen, ermöglicht die Hochrechnung eine rechtzeitige Auszahlung der Rente. Ohne diese Hochrechnung würde die Rentenzahlung erst nach Erhalt der endgültigen Daten erfolgen – rückwirkend, aber mit Verzögerung.

Wann ein „Ja“ zur Hochrechnung sinnvoll ist

Wenn das Einkommen stabil ist und keine Sonderzahlungen anstehen, kann die Hochrechnung ohne Bedenken akzeptiert werden. Bei Teilzeitarbeit in den letzten Monaten wird trotzdem das Vollzeiteinkommen berücksichtigt, was das Rentenkonto leicht erhöhen kann. Das Bundessozialgericht hat 2025 bestätigt, dass einmal zugesagte Hochrechnungen dauerhaft gelten.

Wann Vorsicht geboten ist

Problematisch wird es, wenn Einmalzahlungen wie Überstunden, Urlaubsabgeltungen oder Boni anstehen. Wer der Hochrechnung zustimmt, riskiert, dass diese Zahlungen nicht berücksichtigt werden, was zu einem dauerhaften Minus in der Monatsrente führen kann.

Empfehlung für Rentenanträge bis Ende 2026

Stehen Sonderzahlungen bevor, kann ein „Nein“ zur Hochrechnung sinnvoll sein, auch wenn die erste Rentenzahlung dadurch verzögert wird. So wird sichergestellt, dass alle relevanten Entgelte in die Rentenberechnung einfließen.

Änderungen ab 2027

Ab 2027 wird das Verfahren reformiert. Eine Hochrechnung kann dann nicht mehr nachteilig sein: Zu hohe Hochrechnungen bleiben bestehen, zu niedrige werden automatisch korrigiert, und Einmalzahlungen erhöhen immer die Rente, unabhängig von der Entscheidung im Antrag.

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