Rentenanpassungen 2026: Mehr Geld für Rentnerinnen und Rentner
Berlin – Ab dem 1. Januar 2026 treten zahlreiche Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Kraft, die sowohl Arbeitnehmer als auch Rentner direkt betreffen. Laut dem aktuellen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung steigt die reguläre Rente ab 1. Juli 2026 voraussichtlich um 3,73 Prozent. Eine exakte Berechnung in Euro und Cent hängt von den individuellen Rentenbezügen ab und wird erst im Frühjahr 2026 endgültig bekanntgegeben.
Höherer Grundfreibetrag schützt Rentner
Die steigenden Renten können steuerliche Auswirkungen haben. Um dies abzumildern, wird der Grundfreibetrag 2026 auf 12.348 Euro angehoben (2025: 12.096 Euro). Erst über diesem Betrag müssen Rentner Einkommensteuer zahlen.
Rentenbesteuerung für Neurentner
Der steuerfreie Rentenanteil für Neurentner sinkt ab 1. Januar 2026 von 16,5 auf 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente. Damit sind 84 Prozent der neuen Renten steuerpflichtig. Für bestehende Renten bleibt der bisher festgelegte steuerfreie Anteil unverändert.
Aktualisierte Hinzuverdienstgrenzen
Die Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten steigen: Vollerwerbsminderungsrentner dürfen 2026 bis 20.763,75 Euro jährlich hinzuverdienen, teilweise Erwerbsgeminderte bis 41.527,50 Euro. Bei klassischen Altersrenten gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr.
Einführung der Aktivrente
Ab 1. Januar 2026 startet die Aktivrente: Rentner über der Regelaltersgrenze können monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen (jährlich 24.000 Euro). Der Bonus gilt sowohl für Bezieher einer Altersrente als auch für Rentner, die ihre Rente aufschieben, und ist mit dem regulären Grundfreibetrag kombinierbar. Ausgenommen sind Selbstständige, Beamte, Minijobber und landwirtschaftliche Beschäftigte.
Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente
Die Zurechnungszeit wird bis 2026 auf das Alter von 66 Jahren und drei Monaten festgelegt, um die Rentenberechnung bei Erwerbsminderung zu optimieren. Bis 2031 wird sie schrittweise auf 67 Jahre angepasst.
Anhebung der Altersgrenzen
Die Regelaltersgrenze steigt stufenweise: Geburtsjahrgang 1961 erreicht sie mit 66 Jahren und sechs Monaten, ab Jahrgang 1964 gilt einheitlich 67 Jahre. Auch die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren wird angepasst und liegt 2026 für den Jahrgang 1962 bei 64 Jahren und acht Monaten.
Höhere Abschläge für langjährig Versicherte
Für Frühverrentungen ab 63 Jahren steigt der Abschlag mit dem regulären Rentenalter. Für den Jahrgang 1963 beträgt der Abschlag bei frühestmöglicher Rente 13,8 Prozent.
Höhere Beitragsbemessungsgrenzen und freiwillige Versicherung
Gutverdiener zahlen 2026 höhere Rentenbeiträge: Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 8.450 Euro monatlich (2025: 8.050 Euro). Wer freiwillig einzahlen möchte, kann zwischen 112,16 und 1.571,70 Euro monatlich wählen, um die Rentenpunkte für später zu erhöhen.
Fazit
2026 bringt für Rentnerinnen und Rentner sowohl finanzielle Vorteile durch höhere Renten als auch neue steuerliche Regelungen. Die Aktivrente, Anpassungen bei Erwerbsminderung und steigende Altersgrenzen sind zentrale Änderungen, die Einfluss auf Planung und Bezüge haben.




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