Über 100.000 Visa trotz harter Linie
Trotz zuletzt deutlich verschärfter Regelungen in der deutschen Asyl- und Migrationspolitik hat die Bundesregierung im Jahr 2025 mehr als 100.000 Visa für den Familiennachzug erteilt. Die Zahlen sorgen für politische Debatten – insbesondere vor dem Hintergrund ausgeweiteter Grenzkontrollen und restriktiverer Zugangsregeln.
Nach Angaben des Auswärtigen Amtes, die der Welt am Sonntag vorliegen, wurden bis Ende November insgesamt 101.756 Visa zum Zweck der Familienzusammenführung genehmigt. Verantwortlich dafür ist die aktuelle Koalition aus Union unter Bundeskanzler Friedrich Merz und der SPD.
Herkunftsländer mit den meisten Genehmigungen
Den größten Anteil an bewilligten Visa stellten Antragsteller aus fünf Staaten, die zugleich zu den wichtigsten Herkunftsländern von Asylsuchenden in Deutschland zählen:
- Türkei: 14.907 Visa
- Syrien: 13.148 Visa
- Indien: 9.286 Visa
- Kosovo: 7.143 Visa
- Albanien: 4.426 Visa
Kinder machen mehr als ein Drittel aus
Besonders auffällig ist der hohe Anteil minderjähriger Antragsteller. Mit 37.227 Visa entfiel etwas mehr als ein Drittel aller Genehmigungen auf den Nachzug von Kindern zu ihren Eltern. Demgegenüber standen lediglich rund 3.500 Visa, die Eltern den Zuzug zu ihren Kindern ermöglichten.
Am häufigsten wurden jedoch Visa für Ehepartner ausgestellt. Insgesamt erhielten 44.426 ausländische Ehepartner eine Genehmigung zum Zuzug nach Deutschland. Zusätzlich kamen 16.298 Visa für Personen hinzu, die mit deutschen Staatsbürgern verheiratet sind.
Rechtlicher Rahmen und Ausnahmen
Grundsätzlich beschränkt sich der Anspruch auf Familiennachzug auf die sogenannte Kernfamilie, also Ehepartner und minderjährige Kinder. Nur in eng begrenzten humanitären Ausnahmefällen werden darüber hinausgehende Konstellationen zugelassen.
Eine Gesetzesänderung aus dem März 2024 erlaubt es zudem, Eltern und Schwiegereltern von hochqualifizierten Fachkräften nachzuholen – vorausgesetzt, der Lebensunterhalt der gesamten Familie kann eigenständig gesichert werden.
Aussetzung für subsidiär Schutzberechtigte
Seit Juli 2025 ist der Familiennachzug für Personen mit sogenanntem subsidiären Schutzstatus für zwei Jahre ausgesetzt. Diese Regelung betrifft insbesondere viele Syrer. Nur in besonders gelagerten humanitären Fällen dürfen Ehepartner oder Kinder dennoch nachziehen.
Grenzkontrollen und neue Asylzahlen
Parallel zum Familiennachzug setzt Deutschland verstärkt auf Grenzkontrollen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums stellten seit Beginn der intensivierten Maßnahmen im Mai 2025 1.582 Personen einen Asylantrag, obwohl ihnen zuvor die Einreise verweigert worden war.
Unklar bleibt, ob diese Anträge unmittelbar an den Grenzen oder nach späterer Einreise gestellt wurden. Fest steht jedoch, dass die Zahl die Wirksamkeit der Kontrollen infrage stellt.
Schengen unter Druck
Seit dem 16. September 2024 finden an allen deutschen Landgrenzen umfassende Kontrollen statt. Diese Maßnahmen wurden mehrfach verlängert und gelten aktuell bis Mitte März 2026 – obwohl sie dem Grundgedanken des freien Personenverkehrs im Schengen-Raum widersprechen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt wies die Bundespolizei an, Asylsuchende grundsätzlich zurückzuweisen. Ausnahmen gelten lediglich für besonders schutzbedürftige Gruppen wie Kranke oder Schwangere.
Kritik der Grünen: „Teure Symbolpolitik“
Die Bundestagsfraktion der Grünen kritisierte die Grenzpolitik scharf. Innenexperte Marcel Emmerich sprach von einer „kostspieligen und ineffizienten Inszenierung“, die weder die Sicherheit erhöhe noch die Migration nachhaltig begrenze.
Stattdessen schade die Maßnahme der Wirtschaft, belaste Grenzregionen und behindere den täglichen Pendelverkehr – ohne messbaren Sicherheitsgewinn.
Fazit
Die aktuellen Zahlen verdeutlichen den Widerspruch zwischen politischer Rhetorik und praktischer Umsetzung. Während Deutschland seine Grenzen stärker kontrolliert und den Zugang zum Asyl erschwert, bleibt der Familiennachzug auf hohem Niveau – ein Spannungsfeld, das die Migrationsdebatte auch 2026 prägen dürfte.




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