Belgien: Frau soll Ehemann monatelang gefoltert und eingesperrt haben
In Belgien steht seit Dienstag eine 47-jährige Frau vor Gericht, der vorgeworfen wird, ihren Ehemann über einen längeren Zeitraum systematisch misshandelt, isoliert und körperlich wie psychisch schwer verletzt zu haben. Der Fall sorgt landesweit für Bestürzung – nicht zuletzt wegen der Grausamkeit der geschilderten Taten.
Flucht aus dem Hundezwinger – der Moment, der alles veränderte
Der Mann konnte im März 2025 in letzter Minute entkommen. Barfuß, stark unterernährt und schwer verletzt schleppte er sich aus einem Hundezwinger, in dem er festgehalten wurde, bis zu den Häusern der Nachbarschaft und bat verzweifelt um Hilfe. Die Staatsanwaltschaft fordert nun eine Freiheitsstrafe von acht Jahren für die Angeklagte Anna V.
Vorwürfe der Staatsanwaltschaft: Gewalt, Entzug von Nahrung und totale Kontrolle
Nach Angaben der Anklage wurde der Mann regelmäßig mit Gegenständen geschlagen, eingesperrt und über Monate hinweg ohne ausreichende Nahrung und medizinische Versorgung gelassen. Besonders schockierend: Er wurde gezwungen, barfuß mit Desinfektionsmittel die Hinterlassenschaften von rund 60 Chihuahuas zu reinigen. Zur Kontrolle installierte die Frau sogar Kameras, die jede Bewegung des Mannes überwachten. Die Staatsanwaltschaft sprach von einem Zustand «reiner Sklaverei».
Mehrfach seiner Freiheit beraubt
Vor Gericht wurde klar, dass die Angeklagte ihren Mann an verschiedenen Orten festgesetzt haben soll – im Gartenhaus, im Keller und im Außenzwinger. Nur zwei Wochen vor seiner Flucht soll sie ihn mit kochendem Wasser überschüttet und dadurch großflächige Verbrennungen verursacht haben. Ein Nachbar erkannte den schwer gezeichneten Mann und alarmierte sofort die Polizei.
Ermittlungen enthüllen verstörendes Videomaterial
Während der laufenden Untersuchungen stellten Ermittler mehrere Videoaufnahmen sicher, auf denen die Frau ihre eigenen Taten filmte – und laut Anklage dabei lachte. Der Anwalt des Opfers sprach von rund einem Jahr schwerer Misshandlungen, die sein Mandant nur knapp überlebt habe. Er fordert eine vorläufige Entschädigung von 10.000 Euro.
Verteidigungsstrategie: Reue, Distanzierung – und Zweifel
Die Angeklagte räumte laut Staatsanwaltschaft einige der Vorfälle ein, versuchte jedoch, vieles herunterzuspielen. Ihre Verteidigerin erklärte, dass sich ihre Mandantin inzwischen massiv verändert habe und psychologische Hilfe in Anspruch nehme. Das Urteil des Gerichts steht bislang noch aus.



