Bundestag verabschiedet Reformgesetz für den Wehrdienst
Der Bundestag stimmte am Freitag, dem 5. Dezember 2025, für ein neues Gesetz zur Reform des Wehrdienstes in Deutschland. Das Gesetz wurde mit 323 Ja-Stimmen bei 272 Gegenstimmen angenommen, eine Enthaltung wurde verzeichnet. Vor der Weihnachtszeit wird der Bundesrat den Gesetzesentwurf noch beraten.
Freiwilliger Wehrdienst mit Option auf Pflichtdienst
Das Gesetz sieht vor, dass junge Männer künftig einer militärischen Auswahl unterzogen und in die Wehrdienstlisten eingetragen werden. Der Wehrdienst bleibt grundsätzlich freiwillig, mit der Möglichkeit, dass der Bundestag im Bedarfsfall die Wehrpflicht wieder einführen kann, falls die Truppenstärke nicht ausreicht.
Attraktive Vergütung
Der neue Wehrdienst dauert mindestens sechs Monate und bietet ein monatliches Grundgehalt von 2.600 Euro. Wer sich für längere Dienstzeiten, ab 12 Monaten, verpflichtet, erhält zusätzliche Anreize. Ab dem nächsten Jahr wird jeder Jugendliche ab Jahrgang 2008 einen persönlichen Fragebogen zu den Beweggründen für den Wehrdienst erhalten. Für Männer ist die Beantwortung verpflichtend, für Frauen freiwillig.
Hintergrund und Zahlen
Ende Oktober 2025 betrug die Zahl der aktiven Soldaten der Bundeswehr 184.242, darunter 12.062 Freiwillige. Die NATO-Ziele erfordern jedoch eine Truppenstärke von bis zu 460.000 Soldaten in Krisenfällen, davon 260.000 aktive Soldaten. Die allgemeine Wehrpflicht wurde in Deutschland 2011 nach 55 Jahren ausgesetzt.
Quelle: DW
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