Steuererklärung: Dieses Renten-Dokument ist meist überflüssig
Berlin – Viele Rentner wenden sich jedes Jahr an die Deutsche Rentenversicherung, um ein bestimmtes Dokument für ihre Steuererklärung anzufordern. Doch in den meisten Fällen ist dieser Aufwand gar nicht mehr notwendig.
Auch Rentner können steuerpflichtig sein und müssen unter bestimmten Voraussetzungen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Dabei fordern viele vorsorglich eine Bescheinigung über ihre ausgezahlte Rente an. Nach aktuellen Regelungen ist dieses Dokument jedoch für die Steuererklärung in der Regel nicht mehr erforderlich.
Renten-Daten liegen dem Finanzamt bereits vor
Grund dafür ist, dass die Deutsche Rentenversicherung die relevanten Rentendaten inzwischen automatisch an die Finanzämter übermittelt. Wer seine Steuererklärung ausfüllt, muss die Angaben zur gesetzlichen Rente daher nicht mehr selbst eintragen.
„Nur wer vorab mithilfe eines Steuerprogramms eine Berechnung durchführen möchte, benötigt die entsprechenden Daten“, erklärte Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Bescheinigung nur online und erst im Folgejahr erhältlich
Rentner, die dennoch eine Übersicht benötigen, können die kostenlose Bescheinigung mit dem offiziellen Titel „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ bequem über den Online-Service der Rentenversicherung anfordern. Ein Anruf oder persönlicher Besuch ist dafür nicht nötig.
Wichtig ist jedoch: Die Bescheinigung kann immer erst im Jahr nach dem Steuerjahr ausgestellt werden. Wer also seine Steuer für ein bestimmtes Jahr erklären möchte, erhält das Dokument frühestens im darauffolgenden Jahr.
Automatische Zusendung nach einmaliger Beantragung
Nach der ersten Online-Anforderung wird die Bescheinigung in den Folgejahren automatisch jeweils bis Ende Februar zugeschickt. Voraussetzung ist die Angabe der persönlichen Rentenversicherungsnummer unter www.eservice-drv.de.
Bei Hinterbliebenenrenten muss stattdessen die Versicherungsnummer der verstorbenen Person angegeben werden.
Wann müssen Rentner überhaupt Steuern zahlen?
Grundsätzlich gilt: Eine Steuererklärung ist nur dann verpflichtend, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Für das Steuerjahr 2025, dessen Erklärung 2026 fällig wird, lag dieser bei 12.096 Euro für Alleinstehende und 24.192 Euro für Ehepaare.
Entscheidend ist dabei nicht die Bruttorente allein, sondern das gesamte zu versteuernde Einkommen.
Weitere Informationen für Rentner
Ausführliche Hinweise rund um Steuern bietet die Deutsche Rentenversicherung in der Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“, die kostenlos auf der Website der Behörde heruntergeladen werden kann.



