30 Millionen Euro Urteil: Meta unterliegt im Netzstreit gegen Telekom
Ein bedeutendes Urteil im digitalen Machtgefüge Europas: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der US-Technologiekonzern Meta rund 30 Millionen Euro an die Deutsche Telekom zahlen muss. Im Zentrum des jahrelangen Rechtsstreits standen Gebühren für die Nutzung der Netzinfrastruktur – und damit eine zentrale Frage der digitalen Wertschöpfung.
Hintergrund: Wer zahlt für den Datenverkehr?
Über Jahre hinweg zahlte Meta für die Durchleitung großer Datenmengen über das Netz der Deutschen Telekom. Dienste wie Facebook, Instagram und WhatsApp erzeugen enorme Traffic-Volumina, die über nationale Netze transportiert werden müssen, um Endkunden zu erreichen.
Im Jahr 2021 stoppte Meta diese Zahlungen. Die Telekom setzte jedoch die Datenübertragung fort und leitete rechtliche Schritte ein. Die Argumentation des Bonner Konzerns: Wer Netzinfrastruktur in diesem Umfang nutzt, müsse sich auch finanziell beteiligen.
Gericht bestätigt Anspruch der Telekom
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte nun ein früheres Urteil einer Vorinstanz. Bereits zuvor hatte ein Gericht in Köln Meta zur Zahlung von rund 20 Millionen Euro verpflichtet. Da das Berufungsverfahren einen längeren Zeitraum von über drei Jahren umfasste, erhöhte sich die Summe nun auf etwa 30 Millionen Euro.
Nach Auffassung der Richter hat die Telekom grundsätzlich Anspruch auf Vergütung für die erbrachten Transportleistungen. Besonders relevant: Die Klage richtete sich gegen „Edge Network“, eine Tochtergesellschaft von Meta, die für die Datenverteilung zuständig ist.
Meta: Kein direkter Vertrag
Meta argumentierte, es bestehe kein rechtlich bindender Vertrag mit der Telekom. Das Unternehmen verwies darauf, dass die Telekom ihre Leistungen primär gegenüber Endkunden erbringe – also Internetnutzern, die für ihren Anschluss zahlen.
Demnach sei nicht Meta Auftraggeber der Transportleistung, sondern die jeweiligen Telekom-Kunden. Diese Argumentation überzeugte das Gericht jedoch nicht.
Vorwürfe der Marktbeherrschung
Im Verlauf des Verfahrens warfen sich beide Seiten vor, ihre jeweilige Marktmacht auszunutzen. Meta sprach von möglichem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch die Telekom.
Die Richter wiesen diese Vorwürfe zurück. Nach ihrer Einschätzung verfügt die Meta-Tochter über ausreichend wirtschaftliche „Gegenmacht“. Theoretisch hätte sie den Datenverkehr über alternative Netzbetreiber umleiten können.
Signalwirkung für Europa
Das Urteil könnte weitreichende Folgen für das europäische Telekommunikationssystem haben. Seit Jahren wird diskutiert, ob große Plattformen stärker an den Infrastrukturkosten beteiligt werden sollen. Der steigende Datenverbrauch durch Streaming, soziale Netzwerke und Cloud-Dienste belastet die Netze erheblich.
Telekommunikationsanbieter fordern deshalb eine fairere Kostenverteilung. Digitalkonzerne hingegen warnen vor einer doppelten Belastung und möglichen Wettbewerbsverzerrungen.
Grundsatzfrage der digitalen Ökonomie
Der Düsseldorfer Richterspruch berührt somit eine fundamentale Frage: Wer trägt die Verantwortung für den Ausbau und die Finanzierung digitaler Infrastruktur?
Während Plattformen Inhalte bereitstellen und Werbeerlöse generieren, investieren Netzbetreiber Milliarden in Glasfaser, Mobilfunk und Wartung. Das Urteil stärkt vorerst die Position der Infrastrukturbetreiber.
Wie geht es weiter?
Ob Meta weitere rechtliche Schritte einlegt, bleibt offen. Klar ist jedoch: Der Konflikt zwischen Netzbetreibern und Digitalkonzernen ist mit diesem Urteil nicht beendet. Vielmehr dürfte die Debatte um sogenannte „Fair-Share“-Modelle auf europäischer Ebene weiter an Fahrt gewinnen.
Fest steht: Dieses Urteil markiert einen Wendepunkt im Verhältnis zwischen Plattformökonomie und Netzinfrastruktur – und könnte die digitale Landschaft Europas nachhaltig prägen.



