Merz räumt Fehler ein: Neue Töne in der Debatte über Migration und Stadtbild

Berlin – Bundeskanzler Friedrich Merz hat erstmals deutliche Selbstkritik an seinen umstrittenen Äußerungen zur Wirkung der Migration auf deutsche Städte geübt. In der ARD-Sendung „Arena“ stellte der Kanzler klar, dass er seine damaligen Worte heute anders formulieren würde.

„Ich hätte es früher präzisieren müssen“

Merz war im Herbst 2025 heftig kritisiert worden, nachdem er auf Nachfrage zu seiner Aussage über das „Stadtbild“ gesagt hatte: „Fragen Sie doch Ihre Töchter, was ich damit meinte.“ Diese Formulierung löste eine Welle politischer Empörung aus. Nun erklärte Merz, er hätte frühzeitig deutlicher machen sollen, worauf er sich genau bezog: „Vielleicht hätte ich das früher klarstellen sollen… Ich würde es heute anders machen.“

Schwierige Stadtlagen und der Bedarf an qualifizierter Migration

Der Kanzler betonte gleichzeitig, dass es in Deutschland Städte gebe, die „massiv vernachlässigt“ seien – und dass diese Realität nicht ignoriert werden dürfe. Dennoch hob Merz hervor, wie stark Deutschland auf Migration angewiesen sei: „Ohne Menschen aus anderen Ländern wären viele Bereiche – vom Gesundheitswesen bis zur Pflege – nicht funktionsfähig.“

Gleichzeitig stellte Merz klar, dass Integrationsregeln verbindlich bleiben müssen: „Wer hier leben will, muss sich an die Regeln halten. Wer das nicht tut, muss das Land verlassen.“

Die ursprüngliche Kontroverse

Im Oktober hatte Merz erklärt, dass Deutschland Fortschritte bei der Korrektur früherer Migrationsfehler mache, zugleich aber „weiterhin ein Problem beim Erscheinungsbild unserer Städte“ habe. Nach Kritik bekräftigte er später, dass er sich damit auf Menschen bezogen habe, die ohne gesicherten Aufenthaltsstatus leben, keiner Arbeit nachgehen und Regeln missachten.

Damit bleibt die Debatte über Migration, Integration und kommunale Belastungen weiterhin eines der zentralen innenpolitischen Themen in Deutschland – besonders im Spannungsfeld zwischen gesellschaftlicher Vielfalt und staatlicher Ordnung.

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