Deutschland verweigert 2026 Teilnahme am EU-Solidaritätsmechanismus
Deutschland zieht für das Jahr 2026 einen klaren Schlussstrich: Weder wird die Bundesrepublik zusätzliche Asylsuchende aus anderen EU-Mitgliedstaaten aufnehmen, noch finanzielle Beiträge zum europäischen Solidaritätsmechanismus leisten. Dies bestätigte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt nach dem Treffen der EU-Innenminister in Brüssel – und löste damit europaweit politische Reaktionen aus.
Begründung: Deutschland trägt bereits eine überdurchschnittliche Last
Laut einer internen Analyse der EU-Kommission könne sich Deutschland auf die Tatsache berufen, dass es schon jetzt einen erheblichen Teil jener Schutzsuchenden betreut, die eigentlich anderen EU-Staaten zugeordnet wären. Diese Bewertung bildet die Grundlage für die Entscheidung Berlins, die für 2026 angesetzten Verpflichtungen komplett auszusetzen.
Was der Solidaritätsmechanismus vorsieht
Der neue Mechanismus ist Teil der EU-Asylreform und soll insbesondere Länder wie Italien, Griechenland oder Spanien entlasten, die traditionell besonders stark von Migrationsbewegungen betroffen sind. Im Normalfall müsste Deutschland entweder Geflüchtete übernehmen oder 20.000 Euro pro nicht aufgenommenem Asylsuchenden zahlen.
Dobrindts klare Botschaft aus Brüssel
Dobrindt erklärte, dass Deutschland im kommenden Jahr weder Aufnahmen durchführen noch Geld bereitstellen werde. Seine Aussage erfolgte unmittelbar nach Beratungen in Brüssel, bei denen sich die EU-Innenminister auf die Verteilung von bis zu 21.000 Asylsuchenden im Jahr 2026 verständigten.
Der Minister betonte, dass Deutschland bereits jetzt strukturell und finanziell stark belastet sei und daher keinen zusätzlichen Verpflichtungen nachkommen könne. Archivbilder zeigen Dobrindt häufig an EU-Außenstellen – stets mit dem Hinweis, dass Migration europäisch gesteuert werden müsse, nicht national überstrapaziert.
Finanzielle Hilfen – aber nicht aus Berlin
Der Mechanismus sieht vor, dass weniger belastete EU-Staaten insgesamt 420 Millionen Euro an Unterstützungsleistungen bereitstellen. Diese Hilfen können jedoch nicht nur finanziell, sondern auch in Form von sogenannten Sachleistungen erbracht werden – etwa durch logistische, infrastrukturelle oder personelle Unterstützung.
Für Länder, die Flüchtlinge nicht aufnehmen möchten, bleibt also die Möglichkeit, sich ausschließlich über finanzielle Kompensationen oder kombinierte Sachbeiträge zu engagieren. Deutschland jedoch kündigte für 2026 die vollständige Aussetzung beider Varianten an.
Kommentar: Ein Signal mit politischem Gewicht
Die Entscheidung aus Berlin wird in Brüssel genau beobachtet. Einerseits verweist Deutschland auf objektive Belastungsgrenzen. Andererseits zeigt sich eine wachsende politische Sensibilität innerhalb der EU – besonders in einem Jahr, in dem migrationspolitische Debatten in mehreren Ländern zunehmend polarisiert werden.
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